Kosten einer Psychotherapie

Gesetzlich Krankenversicherte

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, übernimmt in der Regel die Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung. Zunächst können Sie an bis zu fünf sogenannten probatorischen Sitzungen teilnehmen. Hierfür werden die Kosten auch ohne einen vorherigen Antrag von der Krankenkasse übernommen. Sie benötigen dazu nur Ihre Versichertenkarte. Falls Sie regelmäßig psychotherapeutische Termine wahrnehmen möchten, müssen Sie vorab bei der Krankenkasse einen entsprechenden Antrag stellen, die Formulare dazu erhalten Sie in meiner Praxis.

 

Privat Versicherte

Die meisten privaten Krankenversicherungen, ebenso wie die Beihilfe, erstatten die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Es gibt jedoch Unterschiede der bewilligten Stundenkontingente. Am besten, Sie setzen sich zunächst mit Ihrer privaten Krankenversicherung in Verbindung, damit Sie die entsprechenden Antragsunterlagen erhalten.

 

Selbstzahler

In Einzelfällen besteht der Wunsch, die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung selbst zu tragen oder eine Leistung ist durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht abgedeckt (z. B. Coaching, Beratung). Bei der Berechnung der Kosten orientiere ich mich an der Gebührenordnung für Ärzte, GOÄ.

 

Weitere Details erläutere ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

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