Ablauf einer Psychotherapie

Erstkontakt

Wenn Sie an einer psychotherapeutischen Behandlung teilnehmen möchten, ist es sinnvoll, dass Sie mich in meiner Telefonsprechzeit anrufen. Diese ist in der Regel von Montag bis Donnerstag jeweils von 13.10 bis 14.00 Uhr. So kann ich mir ein Bild von Ihren Beschwerden machen und Ihnen auch noch offene Fragen, insbesondere auch zur Wartezeit, beantworten. Wir vereinbaren dann einen Termin für ein erstes Gespräch, zu dem Sie bitte Ihre Versichertenkarte mitbringen.

Psychotherapeutische Sprechstunde

In der psychotherapeutischen Sprechstunde können Sie mir von Ihren Beschwerden berichten und ich kann Ihnen eine erste diagnostische Einschätzung mitteilen. Sie können sich über verschiedene psychotherapeutische und andere Behandlungsmöglichkeiten informieren. Falls ich danach einen freien Therapieplatz anbieten kann und eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie indiziert ist, führen wir (außer bei der Akutbehandlung, die direkt beginnt) zwei bis vier probatorische Gespräche, um weiter zu klären, ob eine Behandlung notwendig, sinnvoll und erfolgversprechend ist.

Antragstellung

Nach den Erstgesprächen stellen Sie gemeinsam mit mir einen Antrag für psychotherapeutische Leistungen bei der Krankenkasse, die entsprechenden Unterlagen erhalten Sie in meiner Praxis. Von der Krankenkasse erhalten Sie bei positivem Entscheid eine Kostenzusage mit einem bestimmten Stundenkontingent (bis zu 12 Stunden für eine Akutbehandlung, bis zu 2 x 12 Stunden für eine Kurzzeittherapie, bis zu 60 Stunden für eine Langzeittherapie).

Therapeutische
Gespräche

Zu den psychotherapeutischen Gesprächen trifft man sich normalerweise einmal wöchentlich, ein therapeutisches Gespräch dauert 50 Minuten.

Übernahme der Kosten

Gesetzlich Krankenversicherte

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, übernimmt in der Regel die Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung.

Zunächst können Sie an bis zu 3 Psychotherapeutischen Sprechstunden und 2-4 sogenannten probatorischen Sitzungen teilnehmen.

Hierfür werden die Kosten auch ohne einen vorherigen Antrag von der Krankenkasse übernommen. Sie benötigen dazu nur Ihre Versichertenkarte.

Falls Sie regelmäßig psychotherapeutische Termine wahrnehmen möchten, müssen Sie vorab bei der Krankenkasse einen entsprechenden Antrag stellen, die Formulare dazu erhalten Sie in meiner Praxis.

Privat Versicherte

Die meisten privaten Krankenversicherungen, ebenso wie die Beihilfe, erstatten die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. 

Ich berechne ein Honorar von 120,66 Euro für eine Psychotherapiestunde. Ggf. werden diese Kosten nicht vollumfänglich erstattet. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung, ob Sie ggf. einen Eigenanteil tragen müssen.

Selbstzahler

In Einzelfällen besteht der Wunsch, die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung selbst zu tragen oder eine Leistung ist durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht abgedeckt (z. B. Coaching, Beratung). Bei der Berechnung der Kosten orientiere ich mich an der Gebührenordnung für Ärzte, GOÄ.

Weitere Details erläutere ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.