Ablauf einer Psychotherapie

Erstkontakt

Wenn Sie an einer psychotherapeutischen Behandlung teilnehmen möchten, ist es sinnvoll, dass Sie mich in meiner Telefonsprechzeit anrufen. Diese ist in der Regel von Montag bis Donnerstag jeweils von 13.10 bis 14.00 Uhr. So kann ich mir ein Bild von Ihren Beschwerden machen und Ihnen auch noch offene Fragen, insbesondere auch zur Wartezeit, beantworten. Wir vereinbaren dann einen Termin für ein erstes Gespräch, zu dem Sie bitte Ihre Versichertenkarte mitbringen.

Psychotherapeutische Sprechstunde

In der psychotherapeutischen Sprechstunde können Sie mir von Ihren Beschwerden berichten und ich kann Ihnen eine erste diagnostische Einschätzung mitteilen. Sie können sich über verschiedene psychotherapeutische und andere Behandlungsmöglichkeiten informieren. Falls ich danach einen freien Therapieplatz anbieten kann und eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie indiziert ist, führen wir (außer bei der Akutbehandlung, die direkt beginnt) zwei bis vier probatorische Gespräche, um weiter zu klären, ob eine Behandlung notwendig, sinnvoll und erfolgversprechend ist.

Antragstellung

Nach den Erstgesprächen stellen Sie gemeinsam mit mir einen Antrag für psychotherapeutische Leistungen bei der Krankenkasse, die entsprechenden Unterlagen erhalten Sie in meiner Praxis. Von der Krankenkasse erhalten Sie bei positivem Entscheid eine Kostenzusage mit einem bestimmten Stundenkontingent (bis zu 12 Stunden für eine Akutbehandlung, bis zu 2 x 12 Stunden für eine Kurzzeittherapie, bis zu 60 Stunden für eine Langzeittherapie).

Therapeutische Gespräche

Zu den psychotherapeutischen Gesprächen trifft man sich normalerweise einmal wöchentlich, ein therapeutisches Gespräch dauert 50 Minuten.

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